Guten Tag,
das Wohnungslosentreffen Freistatt, Niedersachsen 2026 hat in diesen Tagen begonnen. Die Veranstaltung wird vom Freistätter Verein „Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V.“ organisiert und unter anderem aus Bundesmitteln gefördert.
Die folgende Stellungnahme von Randnotiz Hildesheim wirft kritische Fragen zur Programmgestaltung, Beteiligung und zum Verständnis von Selbstvertretung wohnungs- und obdachloser Menschen auf.
Auffällig sind dabei insbesondere die veröffentlichten Rahmenbedingungen: Eigene Beiträge, Workshops oder Aktionen können nicht einfach selbst eingebracht werden, sondern mussten vorab vorgeschlagen und genehmigt werden. Zugleich übt die Wohnungslosenhilfe Freistatt von Bethel im Norden das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus und kann Platzverweise aussprechen.
Auch diese Rahmenbedingungen gehören aus unserer Sicht zu einer notwendigen Diskussion darüber, wie offen, unabhängig und selbstbestimmt Selbstvertretung und Vernetzung wohnungslosigkeitserfahrener Menschen organisiert sein sollten.
Wir veröffentlichen die Stellungnahme, weil wir diese Debatte um die Unabhängigkeit für wichtig halten. Dabei ist uns wichtig: Der Text stammt von Randnotiz Hildesheim und wurde von der Wohnungslosen_Stiftung weder verfasst noch verändert. Wir machen uns damit nicht automatisch jede einzelne Formulierung zu eigen.
Unsere Veröffentlichung richtet sich ausdrücklich nicht gegen Menschen aus dem offenen Netzwerk der Wohnungslosen_Stiftung oder des Frauen*Salons, die nach Freistatt fahren, sich dort engagieren, vernetzen oder dort wichtige Arbeit leisten. Es geht um eine grundsätzliche Frage:
Wie offen, selbstbestimmt und vielfältig muss Selbstvertretung sein, damit sie diesem Anspruch tatsächlich gerecht wird?
Wir finden: Diese Diskussion muss möglich sein.
Im Folgenden dokumentieren wir die Stellungnahme vollständig und unverändert.
Fotonachweis: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/85/Freistatt_Ortseinfahrt.JPG
Randnotiz Hildesheim - Pressemitteilung
Wohnungslosentreffen Freistatt 2026: Selbstvertretung oder geschlossene Veranstaltung?
Veröffentlichtes Programm und Teilnahmebedingungen werfen erhebliche Fragen nach Demokratie, Partizipation, Inklusion und der Verwendung öffentlicher Fördermittel auf.
Mit großer Verwunderung nehmen wir die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Programmbeschreibungen zum Wohnungslosentreffen Freistatt 2026 zur Kenntnis.
Nach den veröffentlichten Bedingungen wird das gesamte Rahmenprogramm ausschließlich vom Vorstand der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V. festgelegt. Eigene Workshops, Aktionen oder inhaltliche Beiträge sind grundsätzlich untersagt und können lediglich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorgeschlagen werden. Ob diese Vorschläge berücksichtigt werden, entscheidet ausschließlich der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgestaltung oder Mitentscheidung besteht ausdrücklich nicht.
Damit stellt sich eine grundlegende Frage:
Wie kann eine Veranstaltung den Anspruch erheben, eine bundesweite Selbstvertretung wohnungsloser Menschen zu sein, wenn die inhaltliche Gestaltung ausschließlich in den Händen eines kleinen Vorstandsgremiums liegt?
Selbstvertretung bedeutet nach unserem Verständnis nicht, dass wenige Menschen stellvertretend für alle sprechen. Selbstvertretung bedeutet, dass Erfahrungsexpert:innen selbst gleichberechtigt über Inhalte, Themen und Schwerpunkte entscheiden können.
Gerade dieser demokratische Anspruch ist in den veröffentlichten Teilnahmebedingungen nicht erkennbar.
Hinzu kommt ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt.
Die Realität von Wohnungslosigkeit in Deutschland ist weitaus vielfältiger als die Lebensrealität derjenigen Menschen, die regelmäßig Zugang zu Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Notunterkünften oder stationären Angeboten haben.
Es gibt zahlreiche Menschen, die bereits aus den bestehenden Hilfesystemen ausgeschlossen werden. Hierzu zählen nach Berichten aus der Praxis unter anderem viele mobile EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Angehörige der Minderheiten der Sinti und Roma sowie weitere Menschen, die aufgrund sozialrechtlicher, aufenthaltsrechtlicher oder institutioneller Ausschlussmechanismen weder Zugang zu Notunterkünften noch zu Wohnheimen oder anderen Angeboten der Wohnungslosenhilfe erhalten.
Wer bereits aus diesen Hilfesystemen ausgeschlossen ist, hat regelmäßig auch keinen Zugang zu den Strukturen, Netzwerken und Veranstaltungen, die den Anspruch erheben, wohnungslose Menschen zu vertreten.
Dadurch entsteht die berechtigte Sorge, dass ausgerechnet diejenigen Menschen, die von Wohnungslosigkeit in besonders existenzieller Weise betroffen sind, auch innerhalb einer sogenannten Selbstvertretung keine Stimme erhalten.
Eine bundesweite Selbstvertretung muss sich deshalb daran messen lassen, ob sie tatsächlich die Vielfalt wohnungsloser Lebensrealitäten abbildet oder überwiegend diejenigen repräsentiert, die bereits Zugang zu etablierten Hilfesystemen besitzen.
Besonders kritisch erscheint in diesem Zusammenhang die öffentliche Förder- und Unterstützungsstruktur der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V.
Nach den öffentlich zugänglichen Angaben wird der Verein unter anderem unterstützt oder gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, die Diakonie Deutschland im Rahmen des Projekts Soziale Teilhabe sichern, die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, die Diakonie München und Oberbayern, die Aktion Mensch, das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Diakonie Niedersachsen sowie die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern.
Alle diese Institutionen bekennen sich öffentlich zu Menschenrechten, Antidiskriminierung, Vielfalt, Inklusion, demokratischer Mitbestimmung und echter Partizipation.
Gerade deshalb stellen sich berechtigte Fragen:
Entspricht eine Veranstaltung, deren Programm vollständig von einem kleinen Vorstand festgelegt wird und bei der Mitgestaltung ausschließlich unter Genehmigungsvorbehalt möglich ist, den Grundsätzen echter Partizipation und demokratischer Mitbestimmung?
Entspricht dieses Veranstaltungsformat den Leitbildern der genannten Förder- und Unterstützungsinstitutionen?
Erfüllt eine derartige Veranstaltungsstruktur die Voraussetzungen, die öffentliche und gemeinnützige Fördermittelgeber regelmäßig an Projekte der Selbstvertretung, Teilhabe und Inklusion stellen?
Diese Fragen richten sich ausdrücklich nicht nur an den Veranstalter, sondern ebenso an sämtliche Fördermittelgeber, Kooperationspartner und Unterstützungsorganisationen.
Denn öffentliche Fördermittel dienen nicht allein der Durchführung von Veranstaltungen. Sie sollen demokratische Beteiligung stärken, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und Betroffene in die Lage versetzen, ihre Anliegen selbstbestimmt einzubringen.
Wenn jedoch wesentliche Entscheidungen über Inhalte und Programm ausschließlich durch einen kleinen Personenkreis getroffen werden, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob der Anspruch einer demokratischen Selbstvertretung tatsächlich eingelöst wird.
Ebenso richtet sich diese Pressemitteilung an alle Referentinnen und Referenten sowie an Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Ministerien, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Hochschulen, Stiftungen, sozialen Einrichtungen und weiteren Organisationen, die im veröffentlichten Programm als Mitwirkende aufgeführt sind.
Nahezu alle diese Institutionen verfügen über eigene Leitbilder, Ethikrichtlinien oder Selbstverpflichtungen, in denen Antidiskriminierung, Diversität, Inklusion, Partizipation und demokratische Beteiligung ausdrücklich verankert sind.
Vor diesem Hintergrund halten wir folgende Fragen für berechtigt:
Warum beteiligen sich Organisationen, die sich öffentlich für Inklusion und Partizipation einsetzen, an einer Veranstaltung, deren veröffentlichte Teilnahmebedingungen keine gleichberechtigte Mitgestaltung der Inhalte durch alle betroffenen wohnungslosen Menschen vorsehen?
Warum wird ein Veranstaltungsformat unterstützt, in dem wenige Menschen über die Themen vieler entscheiden?
Wie passt dies zu den eigenen Leitbildern der beteiligten Institutionen?
Wer öffentlich für Teilhabe, Vielfalt und Antidiskriminierung eintritt, muss sich auch daran messen lassen, ob diese Werte in den Veranstaltungen verwirklicht werden, an denen er oder sie mitwirkt.
Wir fordern deshalb:
- eine echte Öffnung der Programmgestaltung für alle wohnungslosen Menschen,
- transparente und demokratische Beteiligungsverfahren,
- offene Programmfenster für Beiträge der Teilnehmenden,
- nachvollziehbare Entscheidungsprozesse bei der Programmplanung,
- die konsequente Einbeziehung bislang ausgeschlossener Personengruppen,
- sowie eine kritische Überprüfung der Partizipationsstrukturen durch die Fördermittelgeber und Kooperationspartner.
Eine Selbstvertretung verdient ihren Namen nur dann, wenn sie nicht lediglich über Teilhabe spricht, sondern Teilhabe tatsächlich ermöglicht.
Eine demokratische Selbstvertretung lebt davon, dass Betroffene gleichberechtigt mitentscheiden können.
Sie lebt nicht davon, dass wenige Menschen dauerhaft für alle sprechen.
Gerade Veranstaltungen, die mit öffentlichen Mitteln und der Unterstützung namhafter Institutionen durchgeführt werden, sollten höchsten Ansprüchen an Transparenz, Demokratie, Inklusion und Partizipation genügen.
Diese Pressemitteilung versteht sich ausdrücklich als Einladung zu einer offenen, kritischen und demokratischen Debatte darüber, wie Selbstvertretung wohnungsloser Menschen künftig gestaltet werden sollte.
Denn echte und tatsächliche Teilhabe beginnt dort, wo tatsächliche Teilhabe ohne Bedingungen statfindet und gelebt wird, nicht dort wo Sie als Symbol zum Schutz betsehender Machtstrukturen missbraucht wird.
Randnotiz Hildesheim
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