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2026_07_01 - Wenn Wohnungslosigkeit im Gefängnis endet – ein Fall aus Freiburg

2026_07_01 - Wenn Wohnungslosigkeit im Gefängnis endet – ein Fall aus Freiburg

Guten Tag,

heute für Euch eine Story, wie sie so oder so ähnlich überall in Deutschland passieren könnte. 

Eine Haftstrafe ist nicht nur ein persönlicher Einschnitt, sondern auch ein erheblicher gesellschaftlicher Kostenfaktor. In Deutschland liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz – je nach Bundesland und Vollzug – grob geschätzt bei etwa 100 bis 200 Euro pro Tag, also schnell bei mehreren zehntausend Euro pro Jahr pro inhaftierter Person. Diese Mittel fließen in ein System, das häufig Menschen betrifft, die zugleich von Armut, Wohnungslosigkeit, Sucht oder fehlender Versorgung betroffen sind – also genau dort, wo eigentlich soziale Unterstützung und von vor allem eine eigene Wohnung gebraucht würde.

Wir haben den folgenden Fall auf dem Portal von Indymedia gefunden und denken, er ist interessant genug, um ihn mit Euch zu teilen.

https://de.indymedia.org/node/736431

Solidarische Grüße 

vom Team der Wohnungslosen_Stiftung. Gesellschaft für Selbstvertretung & Empowerment


Frühling 2026: Klassenjustiz am Amtsgericht Freiburg

Klassenjustig - Quelle: IndymediaJa! Sie haben sich entschuldigt. Ja, Ihre Lebensverhältnisse sind schwierig. Ja, Sie sind wohnungs- und arbeitslos. Ja, Sie sind drogenabhängig. Und ja, Sie sitzen schon seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Aber Bewährung kriegen Sie trotzdem nicht. Dragoș Costache wird vom Amtsgericht Freiburg für weitere drei Monate in den Knast geschickt: wegen ein paar Flacons Parfum!

Wer ist Dragoș Costache?

Dragoș, der in Wirklichkeit anders heißt, wurde vor 25 Jahren in einer kleinen Stadt in Rumänien geboren. Er machte dort das Abitur, aber dort für nur 350 € im Monat arbeiten, das wollte er nicht. So kam er vor 14 Jahren nach Bayern, von dort vor einem Jahr nach Freiburg. Die Oma, also Dragoș’ Mutter kümmert sich meist um seine 7-jährige Tochter. Der ganzen Familie ging es wirtschaftlich nie gut, er selbst arbeite viel. Mal auf dem Bau, mal als Pizzafahrer, Maler, Verputzer. Vor Gericht sitzt ein junger Mann, T-Shirt, Tattoos auf dem linken Oberarm, blaue Sporthose. Meist den Kopf etwas eingezogen.

Er will auf alle Fälle weiter in Deutschland bleiben, ein normales Leben leben, mit Familie und Job, denn zuletzt sei alles sehr aus den Fugen geraten: Trennung von der Verlobten, Verlust der Wohnung und Arbeit, Alkoholsucht, Drogensucht. Seine letzte Postadresse war die der OASE, der örtlichen Freiburger Notunterkunft.

Sieben Eintragungen enthält das Vorstrafgenregister: Körperverletzung, Falschgeld, Sachbeschädigung. Aber keinen Diebstahl. Meist wurden Geldstrafen verhängt, zwei Mal auch eine Haftstrafe von jeweils einem Jahr, zuletzt im Frühjahr vergangenen Jahres.

Die Anklage

Ein junger, lockiger Rechtsreferendar, das heißt ein Jurist in Ausbildung, verliest morgens um kurz nach 9 Uhr die zwei Anklagepunkte. Am 08.09. letztenJahres habe Dragoș Costache im Müller-Markt auf der Freiburger Einkaufsmeile, der Kaiser-Joseph-Strasse, Parfum im Wert von 1.438,70 € entwendet und am 19. Februar dieses Jahres in der selben Einkaufsstraße, nun aber in Galerie-Kaufhof Parfum für 969,93 €. Da er dort vom Kaufhausdetektiv festgehalten wurde, entstand dem Geschäft nicht mal ein Schaden, denn das Parfum wurde zurück ins Regal gestellt.

Da Dragoș im Kaufhof in seinem Rucksack ein Cuttermesser, wie sich später herausstellte, noch von der Arbeit, hatte, lautete hier die Anklage auf „Diebstahl mit Waffen“. Im übrigen handele es sich um Fälle besonders schweren Diebstahls, da „gewerbsmäßig“ begangen, da er sich mit den Parfums Teile seines Lebensunterhalts habe finanzieren wollen.

Ein kurzer Prozess

Amtsrichter Stefan Schuller macht kurzen Prozess: es folgen an ein paar Fragen zum Lebenslauf und zur Tat. Dragoș gesteht und entschuldigt sich. Mit den Parfums habe er sich Drogen finanzieren wollen. Neben im sitzt der Freiburger Rechtsanwalt Nicolai Erschig, der regelmäßig als Pflichtverteidiger in sehr prekären Lebensverhältnissen steckende Menschen vertritt.

Auf ein paar Videos sieht man dann noch wie Dragoș in den beiden Geschäften die Flacons in seinen Rucksack packt. Zudem zeigt der Richter ein Foto des roten Cuttermessers.

Auf Zeugenvernehmungen wird verzichtet. Geladen waren eigentlich zwei Ladendetektive, von denen der eine erst garnicht erschien. Der zweite konnte wieder gehen, man hatte seine polizeiliche Vernehmung verlesen, in der er lediglich schilderte, wie er den Kunden in der Videozentrale schon im Visier gehabt habe und als dieser Parfum in den Rucksack gesteckt habe, sofort losgerannt sei.

Die Staatsanwaltschaft plädiert: Keine Bewährung für den Angeklagten!

Sitzungsvertreter Renno, vermutlich keine 30 Jahre jung, lockiges Haar, runde Brille, braucht fünf Minuten Pause vor seinem Plädoyer um sich zu sammeln und fordert schließlich eine Gesamtstrafe von sechs Monaten, ohne Bewährung, denn es sei zwingend geboten „auf den Täter einzuwirken“. Dieser habe die vorherigen Strafen nie als „Lektion verstanden“, es sei keine positive Sozialprognose erkennbar. Der Angeklagte sei weiter in Haft zu halten. Seit dem 19. Februar befindet dieser sich in Haft, aber es bestehe Fluchtgefahr, da er keine Wohnung habe und zudem keine sozialen Bindungen in Deutschland.

Zusätzlich zur Haftstrafe sei die Einziehung von 1438,70 € anzuordnen, der Wert der Parfums aus dem Müller-Markt. Das bedeutet, im Falle der Verurteilung muss Dragoș diesen Betrag der Staatskasse zahlen.

Der Verteidiger plädiert: Das ist „Armen-Reich-Rechtssprechung“

Rechtsanwalt Erschig fordert eine Bewährungsstrafe. Zum einen liege kein Diebstahl mit Waffen vor, denn das Cuttermesser sei unstreitig nicht mitgeführt worden um es gegebenenfalls einzusetzen. Ja, es handele sich angesichts der geltenden Rechtslage um „gewerbsmäßigen Diebstahl“, aber hier handele es sich um eine typische „Armen-Reich-Rechtssprechung“, denn wer Geld habe, brauche nicht zu stehlen, um sich den Drogenkauf zu finanzieren. Darauf weise er hier vor Gericht immer wieder hin.

Für seinen Mandanten sprächen das Geständnis, seine Reue, zudem sei er wegen der Drogensucht bei der Tat vermutlich entzügig gewesen, also vermindert schuldfähig.

Er sei zu einer Strafe von drei Monaten zu verurteilen, die durch die U-Haft abgegolten sei, sollte eine höhere Strafe verhängt werden, möge diese zur Bewährung ausgesetzt werden, denn sein Mandant befinde sich auf einem guten Weg: habe in Haft besser Deutsch gelernt, Kontakt zur Drogenhilfe aufgenommen und es helfe ihm nicht, ihn nun weiter in Haft zu belassen.

Das Urteil: Ich wüsste nicht wohin ich sie entlassen sollte

Nach 20 Minuten Unterbrechung hat Richter Schuller sein Urteil gefunden. Sechs Monate Haft ohne Bewährung, der Haftbefehl wird nicht aufgehoben und neben den Verfahrenskosten, muss Dragoș besagte 1.438,70 € zahlen.

Zwar liege, entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft tatsächlich kein „Diebstahl mit Waffen“ vor, dazu war das Cuttermesser zu gut verpackt (im Rucksack), aber an einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führe kein Weg vorbei. Er sei, wenn auch nicht wegen Diebstahls, vorbestraft und habe innerhalb der jüngsten Bewährungszeit diese Diebstähle begangen. Zuzugeben seien die Lebensverhältnisse schwierig, Dragoș Costache zudem wohungs- und arbeitslos, die Waren im zweiten Fall der Anklage seien auch nie aus dem Laden gelangt, er säße schon drei Monate in U-Haft, aber es „geht nur noch (um) drei Monate“, gibt ihm Amtsrichter Schuller mit auf den Weg. „Sie haben ja schon drei Monate abgesessen“ und „ich wüsste nicht wohin ich Sie entlassen soll. Ja, die OASE, aber das ist nicht genug“, deshalb müsse der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben.

Die zwei durchtrainierten Gerichtswachtmeister, welche die gesamte Verhandlung über seitlich neben dem Angeklagten gesessen haben erheben sich, Dragoș Costache streckt seine beiden Arme vor, er wird gefesselt und wieder in den Keller des Amtsgerichts geführt, wo er auf den Transportwagen der Freiburger Haftanstalt warten wird, der ihn zurück ins Gefängnis bringt- um dort die restlichen drei Monate, der sechsmonatigen, Haftstrafe abzusitzen.

 

 

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