
Guten Tag,
ob die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel festhält, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/5611) erfahren.
Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und Förderprojekte die Regierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans plant, um die Wohnungslosigkeit wirksam zu reduzieren.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, Wohnen sei ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukomme.
Quelle:
https://t1p.de/ulp1u
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1178770
Fotonachweis: https://www.hinzundkunzt.de/iglus-obdachlose-echte-hilfe-oder-ein-problem/ (Schlafkabinen vor dem Lawaetz-Haus. Foto: BBU)
Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit geantwortet (Bundestagsdrucksache 21/5884).
https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105884.pdf
Die Antwort zeigt erneut ein Grundproblem der aktuellen Wohnungslosenpolitik: Im Mittelpunkt stehen Koordination, Leitfäden, Fachtagungen, Wissensaustausch und Modellprojekte – während verbindliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt, einklagbare Rechte und wirksame Maßnahmen gegen Verdrängung weiterhin weitgehend fehlen.
Aus Sicht der Wohnungslosen_Stiftung entsteht dadurch der Eindruck eines Systems, das Wohnungslosigkeit vor allem verwaltet, beschreibt, moderiert und erforscht – aber nicht konsequent beendet.
Die Bundesregierung verweist immer wieder auf:
Das sind überwiegend weiche Steuerungsinstrumente. Was hingegen weitgehend fehlt:
Damit bleibt der Aktionsplan stark im sozialadministrativen Denken verhaftet:
Menschen sollen besser in Hilfesysteme integriert werden, statt die Wohnungsfrage selbst politisch zu lösen.
Die Wohnungslosen_Stiftung vertritt dagegen seit langem die Position: Wohnungslosigkeit entsteht nicht zufällig. Menschen „landen“ nicht einfach auf der Straße. Wohnungslosigkeit ist Ergebnis von Armut, Mangel an bezahlbaren Wohnungen und Profitinteressen auf dem Wohnungsmarkt, Verdrängung, Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt und politischer Entscheidungen.
Besonders problematisch ist dabei, dass die Bundesregierung zentrale Verantwortung immer wieder an Länder, Kommunen oder Träger weiterreicht. Der Bund versteht sich vor allem als koordinierender, moderierender und empfehlender Akteur – nicht als verbindlich handelnde Kraft.
Kritisch zu betrachten ist zudem die erhebliche Förderung des von der Stiftung Bethel geprägten Vereins „Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e.V.“ mit bis zu 100.000 €. In Deutschland existieren einige unabhängige Selbstvertretungsstrukturen, die tatsächlich von Menschen mit eigener Wohnungslosigkeitserfahrung basisdemokratisch getragen werden. Wenn jedoch große Wohlfahrts- und Trägerstrukturen erheblichen Einfluss auf Organisationen ausüben, die zugleich als Selbstvertretung auftreten, entsteht die Gefahr einer institutionell gesteuerten Beteiligung statt unabhängiger Interessenvertretung.
Die Antwort der Bundesregierung macht insgesamt deutlich: Deutschland verfügt inzwischen über zahlreiche Fachgruppen, Leitfäden, Konferenzen und Netzwerke zum Thema Wohnungslosigkeit. Was weiterhin fehlt, sind ausreichend bezahlbare und zugängliche Wohnungen, verbindliche Rechte und eine Politik, die Wohnungslosigkeit als Folge struktureller Ausgrenzung ernsthaft bekämpft.
Während Menschen auf der Straße leben müssen, stehen gleichzeitig Wohnungen leer. Leerstehende Immobilien könnten mit vergleichsweise einfachen Mitteln für Wohnzwecke aktiviert werden. Kurzfristig wäre es zudem möglich, Hotelzimmer anzumieten, statt Menschen in zwangsgemeinschaftliche Notunterkünfte - oft menschenunwürdige Orte der Gewalt - zu drängen.
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Stefan Schneider / Wohnungslosen_Stiftung
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